RellermeyerPartner wurde im Jahr 1997 gegründet, seinerzeit noch unter dem Namen "Rellermeyer · Frohn · Salm · Dierkes".

 

Unsere Kernkompetenz liegt im Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Dort beraten und vertreten wir vorwiegend Unternehmen und Institutionen, insbesondere Handels-, Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen, Kreditinstitute, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Verbände und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Daneben sind wir schwerpunktmäßig für Unternehmer und Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände sowie für Mitglieder von Aufsichts- oder Beiräten tätig. Privatleute beraten wir darüber hinaus in ausgewählten Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, etwa im Erb- oder Grundstücksrecht.

 

Unseren Erfolg verdanken wir unserem Streben, hohen Beratungsstandard mit einer persönlichen Betreuung unserer Mandanten zu verbinden. Im Interesse der personenbezogenen Beratung unserer Mandanten und der einheitlichen Betrachtung ihrer Interessen und Anliegen wirken wir einem übertriebenen Spezialistentum entgegen.

 

Jeder unserer Anwälte vertritt mehrere Schwerpunktbereiche (Rechtsgebiete / Branchen). Daneben bewahrt er sich Kompetenz im allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrecht und im Prozessrecht. Wo es jedoch erforderlich ist, zieht er Kollegen mit anderen Spezialisierungen hinzu.

 

Unsere Honorare berechnen wir in der Regel aufwandsbezogen auf der Grundlage wettbewerbsfähiger Stundensätze - unsere Mandanten profitieren von unserer günstigen Kostenstruktur. Die Honorargestaltung stimmen wir bei Übernahme des Mandats ab.